Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)
Diese AGB dienen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen
Die im Angebot/Auftragsbestätigung von VOG H+T festgelegten Beschaffenheiten der Waren, legen die Eigenschaften der Waren abschließend fest.
Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von VOG H+T bleibt vorbehalten. VOG H+T wird dem Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Vertragspartner unverzüglich erstatten.
Die Vergütung ist sofort nach Lieferung und Rechnungsstellung vollständig zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MWSt. Für jede Mahnung werden 5,00€ berechnet.
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von VOG H+T bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VOG H+T auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von VOG H+T, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
VOG H+T hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Vertragspartner weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
VOG H+T haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von VOG H+T oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfennach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet VOG H+T nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Etwaige Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Die Haftung von Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Vertragpartners, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
Die Regelungen der Vorstehenden Ziffern 7 und 8 erstrecken sich auf den Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sind jedoch nach Ziffer 10.
VOG H+T haftet bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von VOG H+T oder eines Vertreters oder Erfüllungshilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von VOG H+T ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es wird wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet. Die Haftung von VOG H+T wegen Leistungsverzögerung wird für den Schadensersatz neben der Leistung auf 50% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 100% des Wertes der Lieferung begrenzt. Die Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wird auf 50% des Wertes der Lieferung beschränkt. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer Fristsetzung – ausgeschlossen.
Der Vertragspartner kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn VOG H+T die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den Regelungen dieser AGB in Ziffer 6 und 12 den gesetzlichen Vorraussetzungen. Der Vertragspartner hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von VOG H+T zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Das Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und Neulieferung (Neuleistung) steht in jedem Falle (auch beim Werkvertrag) erst nach einem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern – oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Vertragspartners, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung/Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht bei Rechtsmängeln unbeweglicher Sachen, Bauwerken, Sachen für Bauwerke oder dem Rückgriffsanspruch des Unternehmers. Die in vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
Die Verjährungsfristen nach Ziffer 12 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen VOG H+T, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen VOG H+T bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie ebenfalls die einjährige Verjährung gemäß Ziffer 12 Satz 1.
Die Verjährungsfristen der Ziffern 12, 13 und 14 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn VOG H+T den Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmung über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung, den Neubeginn von Fristen und die Pflicht des Vertragspartners zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und Rüge unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von VOG H+T, soweit die Vertragspartner Kaufleute sind, eine öffentlich rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Es gilt in allen Fällen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Online-Shop: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ im abschließendem Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
Sie sind an unserem Newsletter interessiert!
Melden Sie sich bei unserem Newsletter System mit Ihrer E-Mail an und erhalten Sie aktuelle Neuigkeiten.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen!
Rufen sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Kontakt